Batterieverordnung
Information zur Batterieentsorgung
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis betrifft die Endnutzer, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen:
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien
dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich zur
Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, damit eine fachgerechte
Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer
kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind
als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien
verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien
der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem eigenen
Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art
können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder
sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse
unentgeltlich abgeben:
Nadine Steputat
2RAD-BUDE.DE
Degtower Weg 8b
23936 Grevesmühlen
Deutschland
Telefon: 038814078300
E-Mail: info@2rad-bude.de
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien
sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll
gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent
Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004
Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol
die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei
steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Verkauf von Starterbatterien
Gemäß
§ 10 BattG sind wir als Vertreiber von Fahrzeugbatterien verpflichtet,
von Ihnen je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro
einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs
einer neuen Fahrzeugbatterie keine alte Fahrzeug an uns zurückgeben.
Das Pfand wird Ihnen nach Vorlage eines schriftlichen oder
elektronischen Rückgabenachweises (nach §
10 Abs. 1 S. 4 BattG), der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter ist als
zwei Wochen oder bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie erstattet. Die
Altbatterien können Sie entweder direkt bei uns unentgeltlich
oder
an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten
Rücknahmestelle (unter Umständen kostenpflichtig) zurückgeben.
Fahrzeug-Altbatterien
sind Gefahrgut, daher dürfen diese keinesfalls per Post oder
Paketdienst an uns zurückgesendet werden.
Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand
erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte
nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt,
verpflichtet, Ihnen als Endnutzer auf Verlangen die Rücknahme ohne
Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Bitte
senden Sie in diesem Fall die Rücknahmebestätigung unter Angabe Ihrer
Kundennummer an uns zurück, um eine schnellstmögliche Erstattung des
Pfandbetrags an Sie zu ermöglichen.